Nach der ersten Freude und Aufregung über den psoitiven Schwangerschaftstest, taucht früher oder später die Frage auf, wann Sie IhrerChefin oder Ihrem Chef die freudige Nachricht mitteilen.

Keine Sorge: Rechtlich gibt es keinen Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Sie könnten sogar rein theoretisch bis zum Beginn des Mutterschutz warten und dann sagen: Ab morgen bin ich im Mutterschutz.
Empfehlen würde ich das im Allgemeinen aber eher nicht. 

Die meisten Schwangeren warten die ersten drei Monate ab.
Arbeiten Sie jedoch in einem Krankenhaus, einer Kita oder mit gefährlichen Stoffen, sollten Sie so bald wie möglich das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

Hier können Sie sich Informationen zum Mutterschutzgesetz einholen.